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   SG Oldenburg, 03.05.2006 - S 71 U 133/05   

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https://dejure.org/2006,105653
SG Oldenburg, 03.05.2006 - S 71 U 133/05 (https://dejure.org/2006,105653)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 03.05.2006 - S 71 U 133/05 (https://dejure.org/2006,105653)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - S 71 U 133/05 (https://dejure.org/2006,105653)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus SG Oldenburg, 03.05.2006 - S 71 U 133/05
    Selbst wenn vom Vorliegen dieser Erkrankung auszugehen wäre, begründet dies allein keinen Anscheinsbeweis und damit auch nicht die Wahrscheinlichkeit der beruflichen Verursachung; denn es gibt keinen gesicherten Erfahrungssatz, dass bei Vorliegen der sogenannten arbeitstechnischen Voraussetzungen die bandscheibenbedingte Erkrankung beruflich verursacht ist (BSG, Urteil vom 18.11.1997 im SGB 1999, Seite 39).
  • LSG Niedersachsen, 06.04.2000 - L 6 U 163/99

    Zur Frage der Entschädigung einer BK Nr. 2108

    Auszug aus SG Oldenburg, 03.05.2006 - S 71 U 133/05
    Eine Prüfung dieser sogenannten arbeitstechnischen Vorausssetzungen der BK Nr. 2108 der Anlage zu BKV im Einzelnen ist nicht erforderlich, wenn aus medizinischer Sicht hinreichende Gründe gegen eine berufliche (Mit)-Verursachung einer bandscheibenbedingten Erkrankung vorliegen (ständige Rechtsprechung des 6. und 16. Senates des LSG Niedersachsen-Bremen, u.a. Urteil vom 06.04.2000 - L 6 U 163/99 - ZVW, Beschluss vom 22.11.2001 - L 6/3 U 111/93 - sowie Urteil vom 23.04.2004 - L 16 U 40/03 -) und damit aus diesem Grund ein Anspruch auf Anerkennung der BK verneint werden muss.
  • LSG Niedersachsen, 20.07.2000 - L 6 U 328/99

    Beweisgrundsätze im Rahmen des Feststellungsverfahren zu einer BK-Nr. 2108

    Auszug aus SG Oldenburg, 03.05.2006 - S 71 U 133/05
    Dabei steht der natürliche Alters- und Degenerationsprozess im Vordergrund, dem die Bandscheiben eines jeden Menschen ab dem 30. Lebensjahr ausgesetzt sind (vgl. Urteil des 6. Senats vom 20.07.2000 - L 6 U 328/99).
  • LSG Niedersachsen, 17.01.2002 - L 6 U 99/98
    Auszug aus SG Oldenburg, 03.05.2006 - S 71 U 133/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 6. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen (vgl. u.a. Urteile vom 17.01.2002 - L 6 U 99/98, Urteil vom 08.02.2002 - L 6 U 210/96 mit weiteren Nachweisen) ist nach den auch im Gutachten von Dr. O. formulierten Kriterien davon auszugehen, dass eine berufsbedingte Verursachung einer bandscheibenbedingten Erkrankung voraussetzt, dass dem Lebensalter vorauseilende belastungsadaptive Reaktionen in Gestalt von osteochondrotischen und spondylotischen Veränderungen im Bereich der BWS und LWS vorliegen und relevante schicksalshafte Ursachen fehlen.
  • LSG Niedersachsen, 08.02.2002 - L 6 U 210/96
    Auszug aus SG Oldenburg, 03.05.2006 - S 71 U 133/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 6. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen (vgl. u.a. Urteile vom 17.01.2002 - L 6 U 99/98, Urteil vom 08.02.2002 - L 6 U 210/96 mit weiteren Nachweisen) ist nach den auch im Gutachten von Dr. O. formulierten Kriterien davon auszugehen, dass eine berufsbedingte Verursachung einer bandscheibenbedingten Erkrankung voraussetzt, dass dem Lebensalter vorauseilende belastungsadaptive Reaktionen in Gestalt von osteochondrotischen und spondylotischen Veränderungen im Bereich der BWS und LWS vorliegen und relevante schicksalshafte Ursachen fehlen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2004 - L 16 U 40/03
    Auszug aus SG Oldenburg, 03.05.2006 - S 71 U 133/05
    Eine Prüfung dieser sogenannten arbeitstechnischen Vorausssetzungen der BK Nr. 2108 der Anlage zu BKV im Einzelnen ist nicht erforderlich, wenn aus medizinischer Sicht hinreichende Gründe gegen eine berufliche (Mit)-Verursachung einer bandscheibenbedingten Erkrankung vorliegen (ständige Rechtsprechung des 6. und 16. Senates des LSG Niedersachsen-Bremen, u.a. Urteil vom 06.04.2000 - L 6 U 163/99 - ZVW, Beschluss vom 22.11.2001 - L 6/3 U 111/93 - sowie Urteil vom 23.04.2004 - L 16 U 40/03 -) und damit aus diesem Grund ein Anspruch auf Anerkennung der BK verneint werden muss.
  • SG Osnabrück, 15.12.2006 - S 19 U 223/01
    Bei wiederkehrender Belastung der HWS durch das Tragen von schweren Lasten unter außergewöhnlicher Haltung des Kopfes müssten aber nach der herrschenden medizini-schen Lehrmeinung (vgl. Mehrtens/Perlebach, Kommentar zur BKV, Abschnitt II zu M 2109) ebenfalls die oberen und mittleren HWS-Segmente der Altersnorm vorauseilende Bandscheibenschädigungen erkennen lassen, weil aufgrund der körperlichen Fehlbelas-tung mit dem Heben und Tragen schwerer Lasten auf den Schultern eine vermehrte Knickbildung der HWS langjährig durchgeführt wird (wie hier Sozialgericht - SG - Olden-burg, Urteil vom 03. Mai 2006 - S 71 U 133/05 - vgl. auch LSG Niedersachsen, Urteil vom 29. April 1999 - L 6 U 206/98 - Orientierungssatz 3 -).
  • SG Osnabrück, 16.11.2006 - S 19 U 43/02
    Bei wiederkehrender Belastung der HWS durch das Tragen von schweren Lasten unter außergewöhnlicher Haltung des Kopfes müssten aber nach der herrschenden medizini-schen Lehrmeinung (vgl. Mehrtens/Brandenburg/Perlebach, Kommentar zur BKV, Ab-schnitt II zu M 2109) ebenfalls die oberen und mittleren HWS-Segmente der Altersnorm vorauseilende Bandscheibenschädigungen erkennen lassen, weil aufgrund der körperli-chen Fehlbelastung mit dem Heben und Tragen schwerer Lasten auf den Schultern eine vermehrte Knickbildung der HWS langjährig durchgeführt wird (wie hier Sozialgericht - SG - Oldenburg, Urteil vom 03. Mai 2006 - S 71 U 133/05 - vgl. auch LSG Niedersach-sen, Urteil vom 29. April 1999 - L 6 U 206/98 - Orientierungssatz 3 -).
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